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INFORMATIONEN ZUM BAURECHT IN BADEN-WÜRTTEMBERG
In Baden-Württemberg ist ein Garagenbau bis zu einer Größe von 40 Quadratmeter im Innenbereich, sowie 20 Quadratmeter im Außenbereich genehmigungsfrei.
Die Garage darf maximal 3 m hoch sein und bei einer Grenzbebauung darf pro Grundstücksgrenze maximal über eine Länge von 9 m gebaut werden.
Für Garagen bis zu einer Größe von 50 Quadratmeter müssen keine Abstandsregelungen eingehalten werden.
Folgende Vorschriften gibt es aber zum Standort: Eine Einzelgarage muss mindestens 2,5 m breit und 5 m tief sein, als Mindestabstand zur Straße sind 3 m vorgeschrieben.
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