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INFORMATIONEN ZUM BAURECHT IN BAYERN
Im Freistaat Bayern muss eine Baugenehmigung erfolgen, wenn die Garagen mehr als 50 Quadratmeter aufweisen und die umgebenen dazugehörigen Bauten mehr als 75 Quadratmeter groß sind. Darunter ist alles unbedenklich.
Das Dach darf aber nur maximal 3 Meter hoch sein und je Grundstückslänge darf nur 8 Meter Wandlänge anliegen.
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