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INFORMATIONEN ZUM BAURECHT IN MECKLENBURG-VORPOMMERN
In Mecklenburg-Vorpommern gelten die entspanntesten Regeln für den Garagenbau, denn erstmal sind Garagen im Rahmen eines Bebauungsplans genehmigungsfrei oder werden nach vereinfachtem Bauantragsverfahren abgewickelt.
Ebenfalls ohne erforderliche Genehmigung sind Fertiggaragen oder individuelle Garagen bis zu einer Grundfläche von maximal 30 Quadratmetern und einer Innenhöhe bis zu 3 m aufzustellen.
Für Garagen mit weniger als 50 Quadratmetern müssen auch keine Abstandsregelungen zum Nachbarn beachtet werden.
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