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INFORMATIONEN ZUM BAURECHT IM SAARLAND
Im Saarland gilt eine Garage als genehmigungsfrei, wenn sie eine maximale Grundfläche von 36 Quadratmetern aufweist und 3 Meter hoch ist. Entlang der Grundstücksgrenze darf maximal 12 Meter verbaut werden – ansonsten gilt ein Mindestabstand zum Nachbarn von einem Meter.
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