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INFORMATIONEN ZUM BAURECHT IN SACHSEN
In Sachsen gilt eine Garage als genehmigungsfrei, wenn sie eine maximale Grundfläche von 50 Quadratmetern aufweist und 3 Meter hoch ist. Entlang der Grundstücksgrenze darf maximal 9 Meter gebaut werden. Aber Achtung: Im Aussenbereich gelten andere Regelungen.Da bitte Kontakt mit der Baubehörde aufnehmen.
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